Corona-Winter: Hat die Politik wieder einmal zu spät reagiert? | Markus Lanz vom 30. November 2021 Zurückgreifen auf das alt bewerte. So könnte man die momentane Corona-Politik nennen, wenn man die Forderung des Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts Reiner Haseloff vernimmt, eine Not-bremse mit einem festen Instrumentenkatalog an Corona-Maßnahmen wiedereinzuführen.
Aufgrund der stetig steigenden Inzidenzen im gesamten Land vertritt Herr Haseloff die Meinung, dass bundesweite Maßnahmen deutlich effektiver und einfacher durchführbar wären, als die momentane Situation hergibt.
Denn durch das Beenden der epidemischen Notlage vor einigen Wochen hatte die noch nicht regierende Ampel-Koalition im Bundestag dafür gesorgt, dass nun auf Länderebene die Ministerpräsidenten über den weiteren Verlauf von Schutzmaßnahmen entscheiden.

„Wenn ich den Nachfolger von Herrn Laschet, Herrn Wüst, sehe, der so tut, als ob er nicht verhindern kann, dass 50.000 Leute in Köln im Fußballstadion sind, dann ist das einfach unredlich, weil das hätte ein Ministerpräsident verhindern können.“ Dies antwortet der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil auf die Anschuldigung von Herrn Haseloff, dass die Regierung den weiteren Verlauf von Maßnahmen vorgeben müsse. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten könnten eigenständig regional Entscheidungen treffen, nur müssten sie dieses auch tun. Herr Klingbeil sieht zwar eigene, kommunikative Fehler seiner Partei in den letzten Wochen, allerdings könne man die Schuld nicht nur auf die Regierung schieben.

Doch dass man sich überhaupt wieder in einer solchen Lage befände, wobei man doch darauf gehofft hatte, dank einer hohen Impfquote über solche Maßnahmen gar nicht mehr debattieren zu müssen, hätte laut Herrn Haseloff auch an den Beratern der Regierung gelegen. Einer Liste nach zu urteilen, die ihm vorliege, hätten selbst die Virologen und Wissenschaftler zu spät mit einer derartigen, schlimmen Situation gerechnet.

Hier haben allerdings die Journalistin Kristina Dunz und die Virologin Helga Rübsamen-Schaeff ein ganz anderes Gefühl. Man habe schon früh am Beispiel Israel im Sommer erkannt, dass Booster-Impfungen nötig sein werden, damit ein Impfschutz weiterhin garantiert werden kann. Und auch Modellierungen von möglichen Szenarien, in denen hohe Inzidenzen im Herbst/Winter eintreten könnten, habe man frühzeitig - auch vonseiten der Regierung - gewusst. Daher habe es genügend Indikatoren gegeben, die auf einen Corona-Winter hingewiesen haben. Die Regierung habe nur nicht richtig reagiert.

Den gesamten Talk findet ihr hier: https://kurz.zdf.de/3jg/
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LOCKDOWN LEGAL: "Ich bin schockiert! Freibrief für alle denkbaren Maßnahmen!" - Verfassungsrechtler LOCKDOWN LEGAL: "Ich bin schockiert! Freibrief für alle denkbaren Maßnahmen!" - Verfassungsrechtler

Die bundesweite Corona-Notbremse mit ihren massiven Grundrechtseinschränkungen war laut Bundesverfassungsgericht zur Eindämmung der Pandemie verhältnismäßig und verfassungsgemäß. Der Staat dürfe zum Gesundheits- und Lebensschutz der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems - alles „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ - sowohl Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen als auch Schulschließungen veranlassen, entschieden die Karlsruher Richter in zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen (AZ: 1 BvR 781/21, 1 BvR 971/21 und weitere). Die Verfassungsrichter betonten, dass die Grundrechtseingriffe mit Ausnahmeregelungen abgemildert worden seien.

Konkret ging es um das am 23. April 2021 in Kraft getretene und bis Ende Juni 2021 ausgelaufene „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, die sogenannte Bundesnotbremse. Da die Infektionszahlen mit dem Sars-CoV-2-Virus drastisch zunahmen und das Gesundheitssystem erheblich belastet wurde, erließ der Gesetzgeber erstmals in der Geschichte Deutschlands weitgehende Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen, um Ansteckungen zu vermeiden.

Bei einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von sieben Tagen waren etwa private Kontakte nur zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt. Von 22 bis 5 Uhr gab es Ausgangsbeschränkungen. Lag die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165, durfte an Schulen kein Präsenzunterricht stattfinden. Das Gesetz regelte auch zahlreiche Ausnahmen. So war Präsenzunterricht in der Schule für Abschlussklassen möglich. Auch das Umgangs- und Sorgerecht oder die Betreuung hilfebedürftiger Menschen war trotz der Beschränkungen weiter möglich.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass die Maßnahmen zwar erhebliche Eingriffe insbesondere in das Familiengrundrecht, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf schulische Bildung darstellten. Dies sei aber wegen „überragender Gemeinwohlbelange“ gerechtfertigt gewesen. Denn den Grundrechtseingriffen stehe auch die staatliche Schutzpflicht gegenüber, „Gefahren für Leben und Gesundheit“ abzuwehren „und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“ zu sorgen, erklärten die Richter.

Hier seien die Beschränkungen wegen der anhaltend hohen und steigenden Infektionszahlen erforderlich und verhältnismäßig gewesen. Ohne die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie die Schulschließungen hätte sich die Pandemielage nach den damaligen Erkenntnissen weiter verschärft. Die Zahl der an COVID-19 erkrankten Intensivpatienten sei deutlich angestiegen. Es habe sich abgezeichnet, dass eine Vielzahl von Krankenhäusern auf Notbetrieb umstellen und die Zahl planbarer Eingriffe zurückfahren mussten.

Vor diesem Hintergrund habe der Bund bei Überschreiten der festgelegten Inzidenzwerte die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie die Schulschließungen beschließen dürfen. Die befristete Bundesnotbremse habe auch nicht einseitig dem Gesundheitsschutz Vorrang eingeräumt, erklärten die Verfassungsrichter. Die zahlreichen Ausnahmen hätten die Grundrechtseingriffe „freiheitsschonend“ gestaltet.

Um trotz der Corona-Pandemie eine ausreichende Beschulung per Digitalunterricht zu gewährleisten, habe der Bund zudem den Ländern im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ Finanzhilfen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro gewährt. Zwar seien Eltern und insbesondere Alleinerziehende wegen der Schulschließung mit der zusätzlichen Betreuung ihrer Kinder besonders betroffen gewesen. Aber auch hier habe der Staat versucht, Belastungen auszugleichen. Dazu hätten etwa Notbetreuungen zur Entlastung erwerbstätiger Eltern gezählt.

Angesichts der weiter steigenden Corona-Infektionszahlen wollten Bund und Länder am Dienstag ihr weiteres Vorgehen in der Pandemie erneut abstimmen. Diskutiert wurde vorab auch über einen möglichen weiteren Lockdown.

#corona #covid19 #lockdown

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Die Jagd nach dem Kokain: Kriminelle Banden in Deutschland | WDR Doku Ein Anwalt, der auf offener Straße erschossen wird, ein Journalist, der im Zentrum Amsterdams ermordet wird – in den Niederlanden hat sich rund um den Kokainhandel in den letzten Jahren eine Drogen-Mafia entwickelt, die Milliarden verdient und anscheinend vor nichts zurückschreckt.
Vor allem mit dem Mord am Journalisten Peter F. de Vries ist klargeworden, dass die organisierte Kriminalität die Niederlande in ihren Grundfesten bedroht. „Es ist ein Krieg um Macht und Milliarden. Es geht darum zu töten, um nicht getötet zu werden,“ so ein bekannter niederländischer Anwalt.

Der Kokainschmuggel über die Häfen Antwerpen, Rotterdam und Hamburg steigt seit Jahren dramatisch an. Ermittler sind dem illegalen Treiben mit allen denkbaren Methoden auf der Spur. Bei Razzien finden sie regelmäßig Waffen und riesige Mengen an Drogen und nehmen viele Verdächtige fest.

Gleichzeitig berichten sie: Das mit den Drogen verdiente illegale Geld wird gerade auch in Deutschland gewaschen. Immer wieder werden an den deutschen Grenzen Kuriere aufgegriffen, die Hunderttausende, teils Millionen Euro in die Bundesrepublik transportieren. Hier gibt es - anders als in den meisten Ländern - keine Grenzen für Bargeldgeschäfte; Verdachtsfälle auf Geldwäsche werden selten gemeldet und landen noch seltener vor Gericht. So können Kokainkartelle Drogen-Geld in teure Waren investieren, diese aus Deutschland exportieren und wieder zu Geld machen, dessen krimineller Ursprung kaum noch zu rekonstruieren ist. Mithilfe des gewaschenen Geldes werden Drogenhändler zu Investoren und scheinbar legalen Geschäftsleuten. “Ich glaube, dass mittlerweile unglaublich viele sehr, sehr teure Immobilien in der Hand von Kriminellen sind“, so die Einschätzung eines Ermittlers.

Die „Story“ gibt Einblick in die Welt der organisierten Kriminalität rund um den stetig wachsenden Kokainschmuggel. Sie begleitet Ermittler in den Niederlanden, wo die Drogen ankommen und sich aktuell der brutale Kampf um Märkte abspielt. Und sie zeigt auch, wie trickreich die Drogenhändler ihre Gewinne waschen und mit welch unglaublichem Aufwand deutsche Fahnder versuchen, das illegale Geld zu finden.

Wie viel Macht haben die Drogenhändler mittlerweile schon? Die Antworten sind beunruhigend.

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🎥 Ein Film für Die Story von Akin F. Gohlke und Achim Nebou
Dieser Film wurde im Jahr 2021 produziert. Alle Aussagen und Fakten entsprechen dem damaligen Stand und wurden seit dem nicht aktualisiert.
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📺 Mehr Dokus in der ARD Mediathek: http://www.wdr.de/k/doku_mediathek

Weitere Dokus zum Thema:
💚 Kriminelle Clans und ihre Millionen-Geschäfte - https://youtu.be/PCVT012sQhA
💚 Arabische Großfamilien im Visier der Polizei - https://youtu.be/kZchVtam8xw
💚 Polizeigewalt und Rassismus - Wer kontrolliert die Polizei? - https://youtu.be/3w2qHK1AlKU
💚 KOKAINHANDEL: Wir sind stärker als der Staat | frontal - https://www.youtube.com/watch?v=OLt6kPShM48
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