B-Lash über Fler und Mc Bogy / Genetikk Tweets / MMA / Sportliche Herausforderung / Respekt /
B-Lash über #Fler und McBogy / #Genetikk Tweets / #MMA / Sportliche Herausforderung / Bonez / Respekt / Geist / Kontra K / Stille / Dream / Alles ist möglich / Disziplin / manifestieren / Tao
Video habe ich vom B-lash Instagram Account:
https://www.instagram.com/b_lash187/
Tweets habe ich vom Genetikk Twitter Account:
https://twitter.com/genetikk1
Mc Bogy auf Instagram:
https://www.instagram.com/mcbogy46/
Fler auf Instagram:
https://www.instagram.com/fler/
Genetikk auf Instagram:
https://www.instagram.com/genetikk/
outtathisworld auf Instagram:
https://www.instagram.com/outtathisworld/
Fler auf Twitter:
https://twitter.com/FLER
Mein Instagram:
https://www.instagram.com/alex_fix1/
Meine Telegram Gruppe zum chatten:
Freiheit / Baden-Württemberg / Xavier Naidoo / B-lash / Gunnar Kaiser / Selbstbestimmung / Respekt / Reitschuster.de / Rin99er
https://t.me/freiheitbadenwuerttemberg
Mein Telegram Kanal:
https://t.me/walkingcrow1
Ihr könnt mir auch über die E-Mail Adresse walkingcrow@web.de schreiben
Twitter: https://twitter.com/WalkingCrow2
Das Video besteht aus Satire.
dem Grundrecht der Kunstfreiheit, in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geregelt,
dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 GG und
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
Rechtlich versteht man unter Satire, Darstellungen in Form von Karikaturen und Äußerungen, welche bewusst mit den Stilmitteln der Übertreibung, Verfremdung und Übersteigerung erfolgen, um Kritik zu üben.
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.