Dreßler: Das Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland - 18.09.17
Der Sozialstaat gehört nicht nur zum Gründungsmythos der Bundesrepublik: Er war ihr Kern! Mit ihm begann die Erfolgsgeschichte der zweiten deutschen Republik. Die Sozialleistungen des Anfangs, die Entschädigung, die Wiedergutmachung, die Integration von Millionen Flüchtlingen (Gesetz für materielle Hilfen für Flüchtlinge 1949, Bundesversorgungsgesetz 1950, Lastenausgleichsgesetz 1952, Bundesschadensausgleich 1960) antworteten zunächst auf die Nachkriegsnot, wuchsen jedoch sogleich über diese Nothilfe hinaus. Das Bundessozialhilfegesetz von 1962 verwandelte den Almosencharakter der Fürsorge in einen Rechtsanspruch auf ein menschenwürdiges Dasein. Dass damit der Staat zu einem die Macht akkumulierenden Sachwalter egalitärer Daseinssicherung wurde, blieb lange unerkannt.
Referent:
Rudolf Dreßler, Botschafter a.D., geb. 1940 in Wuppertal. Ausbildung als Schriftsetzer und Linotypesetzer und von 1974 bis 1983 Mitglied des Hauptvorstandes der IG Druck und Papier. Von 1980 bis 2000 war er Mitglied des Deutschen Bundestages und 1982 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Von 1984 bis 2000 war er Mitglied des SPD-Parteivorstandes, von 1987 bis 2000 Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und von 1991 bis 2000 Mitglied des Präsidiums der SPD. Von 2000 bis 2005 war er Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Israel.
Seit Februar 2010 ist er Mitglied des Instituts Solidarische Moderne, in dessen Kuratorium er sitzt.
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